Heiraten im Ausland – Dokumente für die Traumhochzeit

Warum nicht Traumurlaub und Eheschließung verbinden. Heiraten im Ausland ist gar nicht so kompliziert wie Ihr denkt.

 

 

Für die Eheschließung im Ausland benötigt Ihr folgende Unterlagen.

 

 

Ganz wichtig ist natürlich der Reisepass und die Geburtsurkunde.

Solltet Ihr keine Geburtsurkunde besitzen erhaltet Ihr diese beim Standesamt des Geburtsortes.

 

Wenn der Partner schon einmal verheiratet war, müsst Ihr eine Abschrift aus dem Familienbuch mit einem amtlichen Vermerk über die Auflösung der Ehe vorlegen. Die Heiratsurkunde genügt auch.

 

Bei der Reiseplanung solltet Ihr prüfen ob Ihr ein Visum benötigt, wenn ja solltet Ihr diese rechtzeitig beim Generalkonsulat des Reiselandes beantragen. Dies gilt auch für eine begrenzte Aufenthaltsgenehmigung.

 

Falls einer der Partner verwitwet ist erhaltet Ihr die Sterbeurkunde beim Einwohnermeldeamt des Wohnortes.

Die Aufenthaltsbescheinigung des Hauptwohnsitzes wird ebenfalls beim Einwohnermeldeamt ausgestellt.

 

Das Ehebefähigungszeugnis bekommt Ihr beim Standesamt des Wohnortes.

 

Für eine Eheschließung im Ausland ist es ganz hilfreich, wenn Ihr die Dokumente ins Englische übersetzen lasst. Am besten Ihr sucht Euch dafür einen amtlich anerkannten Dolmetscher. Zur Beglaubigung der Dokumente solltet ihr ein Notar aufsuchen.

 

Macht Euch eine Checkliste für die Hochzeitsplanung, zum Beispiel für die Formalitäten vor Ort.

 

Vor Ort benötigt Ihr die Beglaubigungen der Heiratsurkunden. Diese müssen noch im Ausland ausgestellt werden. Damit könnt Ihr Euch an die Deutschen Konsulate oder die einheimischen Behörden wenden.

Das Dokument bekommt dann eine Apostille, welche die Echtheit der Urkunde bescheinigt.

 

Die Legalisation bekommt Ihr wenn die deutsche Vertretung die Echtheit der Original-Urkunde bestätigt.

 

Damit nichts schief geht solltet Ihr die Reise beziehungsweise die Flitterwochen rechtzeitig buchen, am besten sechs bis acht Monate vor der Hochzeit.

Es ist auch wichtig sich vorher über das Namensrecht und den Ehevertrag zu informieren.

Falls Ihr nicht alleine heiraten wollt, solltet Ihr eine Gästeliste erstellen und die Trauzeugen auswählen.

 

Wenn Ihr nach Euren Flitterwochen wieder in Deutschland seid müsst Ihr noch einige Formalitäten erledigen.

 

Die Eheschließung muss noch anerkannt werden.

Die Heirat wird im Eheregister des zuständigen Standesamtes beurkundet.

 

Das Einwohneramt stellt Euch dann eine neue Lohnsteuerkarte aus und die Ehe wird aktenkundig.

 

Jetzt könnt Ihr ein Familienbuch anlegen

Achtet darauf das der Tag der Eheschließung mit dem Datum der Eheschließung im Ausland übereinstimmen.

 

Beim Standesamt des Wohnsitzes müsst Ihr noch die Namenserklärung abgeben, falls Ihr einen gemeinsamen Namen führen wollt.

 

Wertvolle Tipps zum Thema Eheschließung könnt Ihr Euch auch noch beim Auswärtigen Amt oder beim Standesamt holen.

Viele Reiseveranstalter bieten auch kostengünstige Pauschalangebote für eine Traumhochzeit im Ausland an.

 

 

Also lasst Euch inspirieren

Viele Grüße

 

Euer Reiseteam

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