Meistens geht es ja gut. Der Flug startet pünktlich und der Urlaub kann beginnen.
Doch was tun, wenn sich der Flug verspätet?
Dafür gibt es klare Rechte, denn eine Entschädigung wird meistens dann fällig, wenn die Fluggesellschaft sich nicht auf außergewöhnliche Umstände berufen kann.
So könnt Ihr ab einer Verspätung von mehr als drei Stunden auf einen Entschädigung hoffen.
Für Flüge bis 1500 Kilometer Luftlinie gibt es eine Entschädigung von 250 Euro.
Bei einer Strecke zwischen 1500 und 3500 Kilometern gibt es 400 Euro.
Für Flüge über 3500 Kilometer werden 600 Euro fällig.
Allerdings müsst Ihr Euch die Zeit bestätigen lassen, denn für die Bemessung der Zeit ist die Verspätung beim Eintreffen am Zielort maßgebend. Also, exakt dann wenn sich die Türen des Flugzeuges zum Aussteigen öffnen.
Leider ist es manchmal nicht ganz so einfach an die Entschädigung zu kommen.
Eure Ansprüche könnt Ihr gegenüber der ausführenden Fluggesellschaft geltend machen.
Wer eine Pauschalreise gebucht hat kann sich erstmal an den Reiseveranstalter wenden, bei dem er die Beförderung und Unterkunft gebucht hat, denn dieser haftet für den einwandfreien Reiseablauf.
Wer seine Reise selber zusammengestellt hat muss während der Buchung genau prüfen mit wem er den Vertrag schließt. Damit er seine Ansprüche später an der richtigen Stelle geltend machen kann.
Es gibt aber auch Portale im Internet die sich auf Fluggastrechte spezialisiert haben. Allerdings wird hier bei Erfolg eine Provision von ca. 25 Prozent fällig. Dazu kommt dann noch die Mehrwertsteuer.
Also, falls Ihr selber nicht klar kommt findet Ihr im Internet Flugrechte-Portale wie www.flightright, www.fairplane und
www.euclaim.
Aber wie schon gesagt die Beauftragung ist nicht ganz kostenlos.
Wenn Euch Flugscheine angeboten werden, solltet Ihr sie nur annehmen wenn Ihr damit etwas anfangen könnt. Ansonsten ist die Entschädigung immer ein Baranspruch ohne einschränkende Bedingungen.
Falls Ihr Streitigkeiten in Zusammenhang mit Verkehrsmitteln habt solltet Ihr wissen, dass es dafür eine Schlichtungsstelle für öffentlichen Personenverkehr gibt. Diese erreicht Ihr zum Beispiel unter www.soep.de.
Es gibt aber auch Fluggesellschaften die an der privatrechtlichen Schlichtung nicht teilnehmen, dann müsst Ihr Euch an das Bundesamt für Justiz www. bundesjustizamt.de wenden.
Bei einem Streitfall mit Reiseveranstaltern ist zum Beispiel das Zentrum für Schlichtung e.V., www.verbrauer-schlicher.de zuständig.
Aber wir hoffen Ihr braucht all diese Internet Adressen nicht und könnt Eure Urlaubsreise ohne Zwischenfälle genießen.
Viele Grüße
Eurer Reiseteam
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