Mietwagen – Was ist bei der Rückgabe zu beachten

 

 

Wer sich im Urlaub einen Mietwagen bucht, sollte bei der Rückgabe einiges beachten.

 

 

Damit Ihr nachträglich nicht abkassiert werdet, solltet Ihr Euch die Versicherungsbedingungen genau durchlesen. Achtet darauf, dass der Versicherungsschutz keine Schäden ausschließt die bei der Rückgabe nicht sichtbar sind. Dazu zählen zum Beispiel Schäden am Getriebe, am Unterboden oder am Motor.

 

Das Problem liegt darin, dass Ihr zwar ein Rückgabeprotokoll habt, aber wenn Euch ein Schaden am Unterboden angelastet wird müsst Ihr beweisen das der Wagen bei Abgabe in dieser Hinsicht ohne Schaden war.

 

So kann es passieren, dass Ihr für derartige Schäden nachträglich abkassiert werdet.

 

Der Betrag für die Reparaturkosten wird dann einfach von Eurer Kreditkarte abgebucht.


Und jetzt fangen die Probleme an, denn die meisten Mietwagenfirmen verlangen die Kreditkarte und Ihr ermächtigt in der Regel den Vermieter das die Karte bei Bedarf mit einer Kaution belastet werden kann. Davon können auch anfallende Reparaturkosten einbehalten werden.

 

Meisten ist es auch so, dass die Versicherung nicht für den Schaden aufkommt. Demzufolge wird auch kein Sachverständiger Gutachter den Schaden prüfen. Sprich Ihr müsst beweisen, dass der Schaden nicht zu Euren Lasten geht.

 

Bei solchen Streitigkeiten kommt noch erschwerend hinzu, dass der Gerichtsstand für Streitigkeiten meistens der Sitz des lokalen Vermieters ist. Das heißt, Ihr müsst vor Ort einen Anwalt, sowie einen Sachverständigen beauftragen.

Der Ausgang solcher Streitigkeiten ist meist ungewiss und die Kosten sind hoch.

 

Deshalb achtet bei Abschluss einer Vollkaskoversicherung darauf , dass unsichtbare Schäden nicht ausgeschlossen werden.

Prüft vor Unterschrift genau was alles Versichert ist.

Unterschreibt nichts was Ihr nicht versteht.

Achtet auf die Notfallnummer des Vermieters und die Tankreglung.

Seht Euch das Mietauto von innen und außen genau an.

Achtet dabei auf Schäden im Innenraum oder auf Schäden im Glas.

Das Gleiche gilt auch für den Zustand der Reifen.

 

Wenn Ihr den Papierkram erledigt fragt ob Ihr Vordrucke auf Deutsch bekommen könnt. Ansonsten müsst Ihr einen Vermerk machen, dass Ihr die Sprache des Vordrucks nicht vollständig versteht. Es sei denn Ihr beherrscht die Fremdsprache perfekt, dann braucht Ihr natürlich keinen Vermerk machen.

 

Falls nach Fahrtantritt am Fahrzeug irgendwelche Auffälligkeiten, solltet Ihr Euch mit dem Vermieter in Verbindung setzen und auf ein technisch einwandfreies Auto bestehen.

 

Wir hoffen, dass Ihr all diese Tipps nicht benötigt und wünschen Euch einen erholsamen Urlaub.

 

Viele Grüße

Euer Reiseteam

 

 

 

 

 

Kommentar schreiben

Kommentare: 0