Achtung vor exotischen Souvenirs

Ihr kennt das bestimmt auch.

 

In vielen Urlaubsländern werden exotische Souvenirs angeboten.

Es gibt Skulpturen aus Elfenbein, exotische Pelzmäntel- und Jacken, ausgestopfte Vögel und Produkte von Reptilien, wie zum Beispiel Schuhe oder Taschen.

 

Bei den verarbeiteten Produkten ist es meistens gar nicht so einfach zu erkennen, ob sie von geschützten Tieren stammen, denn oftmals werden derartige Souvenirs ganz offen auf den Märkten oder an den Stränden verkauft.

 

Bei der Einreise gibt es dann Probleme mit dem Zoll, weil die Einfuhr Eures Reisemitbringsels illegal ist.

Es folgen hohe Geldstrafen oder sogar Haftstrafen.

 

Um solche Probleme zu vermeiden haben wir Euch mal ein paar Beispiele aufgeschrieben .


Verboten sind zum Beispiel Produkte von Elefanten, wie Schnitzereien und Schmuck aus Elfenbein.

Armbänder oder Holzreifen aus Elefantenhaar und Gürtel aus Elefantenleder.

Dies gilt natürlich auch für präparierte Elefantenfüße.

 

Mitbringsel wie Schuhe, Taschen oder Geldbörsen aus Schlangen- oder Krokodilhäuten sollten nicht in Eurem Gepäck landen.

 

Auch Produkte von Meeresschildkröten sind kein geeignetes Souvenir.

Auf manchen Märkten werden zum Beispiel aus Schildblatt gefertigte Haarkämme, Brillengestelle und Schmuck angeboten.

 

Ein weiters Problem sind zu Schmuck verarbeitete Steinkorallen und Textilien aus der Wolle der Tibetantilope.

Dazu kommen noch Produkte der Traditionellen Medizin, wenn sie Bestandteile von Tieren wie den Tiger oder dem Leopard enthalten.

Dies gilt übrigens auch für alle Teile des Nashorns, wie zum Beispiel präparierte Nashornfüße oder Hörner.

 

Des weiteren solltet Ihr keine getrockneten Seepferdchen kaufen. Von lebenden ganz zu schweigen.

Hände weg von Haien.

Manchmal werden die Zähne oder Flossen von Haien auf Märkten angeboten oder sogar ganze Kiefer.

Diese Produkte sind illegale Reisesouvenirs und unterliegen deshalb auch einem Einfuhrverbot.

 

Für die Ausfuhr lebender Tiere solltet Ihr Euch im Vorfeld genau informieren, denn auch für die Ausfuhr nicht geschützte Arten benötig Ihr Gesundheitsbescheinigungen.

Darüber hinaus müssen viele Tiere noch in Quarantäne.

 

Habt Ihr gewusst, dass nur drei Exemplare der Fechterschnecke ohne Genehmigung eingeführt werden dürfen?

Für die Einfuhr von Steinkorallen, Schwarzen- oder Dörnchenkorallen und Riesenmuscheln sind Dokumente der WA notwendig.

Am besten Ihr informiert Euch nochmal vor Reiseantritt genau über die Vorschriften.

 

Wenn Ihr gerne Kaviar esst, solltet Ihr wissen, dass die Eier des gefährdeten Störs ebenfalls kein geeignetes Urlaubs-Souvenir sind.

 

In einigen Urlaubsländern könnt Ihr auch ausgestopfte Vögel kaufen.

Diese dürfen weder lebendig noch ausgestopft aus Ihren Ursprungsland ausgeführt werden, denn viele von Ihnen sind von der Ausrottung bedroht. Darunter zählen zum Beispiel auch Adler, Kakadus, Sittiche und Falken.

 

Am besten Ihr informiert Euch vor Reisebeginn aktuell über Euer Urlaubsland, damit Ihr Euch auch nach dem Urlaub noch an Euren Reisemitbringseln erfreuen könnt.

 

Wir wünschen Euch einen schönen Urlaub

Euer Reiseteam

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